Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liebe Gäste,

bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthalt auf dem Maierhof Chiemgau mit der Buchungsbestätigung den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen unterliegt.

Mit der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber kommt ein rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zustande, der von beiden Vertragsparteien einzuhalten ist.

1. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast gebucht und die Anzahlung bezahlt wurde.

2. Verpflichtungen der Vertragsparteien

Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich sowohl der Gastgeber als auch der Gast zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des gebuchten Aufenthalts.

3. Nichtbereitstellung der Unterkunft

Kann die gebuchte Ferienwohnung vom Gastgeber nicht bereitgestellt werden, ist dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz des dem Gast entstandenen Schadens verpflichtet.

4. Stornierung durch den Gast

Bei Nichtantritt oder Stornierung des Aufenthalts bleibt der Gast grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet. Dabei werden ersparte Aufwendungen berücksichtigt.

Der vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:

  • Ferienwohnungen: 90 % des vereinbarten Reisepreises
  • Kann die Unterkunft für den gebuchten Zeitraum anderweitig vermietet werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Reisepreises an.

5. Weitervermietung der Unterkunft

a) Verpflichtung des Gastgebers

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben bemüht, eine stornierte oder nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

b) Zahlungspflicht des Gastes

Bis zu einer erfolgreichen Weitervermietung bleibt der Gast verpflichtet, den gemäß Ziffer 4 berechneten Betrag zu entrichten.

Der entsprechende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

6. Reiserücktrittsversicherung

Zur Absicherung gegen mögliche Stornokosten empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Traunstein.